Ein Artikel von
Hauke Eilers-Buchta

Vaterschaftsanerkennung während der Schwangerschaft-so geht es 

Sind Paare nicht verheiratet, hat der frisch gebackene Vater nicht automatisch Rechte, wenn das Kind zur Welt kommt. Das Sorgerecht liegt zunächst alleine bei der Mutter und auch als Vater gilt man als Mann nicht ohne eigenes Zutun. Dafür ist eine Anerkennung der Vaterschaft notwendig – diese kann nach der Geburt des Kindes oder auch schon während der Schwangerschaft vorgenommen werden.

Doch worauf muss man dabei achten? Wo kann die Vaterschaft anerkannt werden? Und muss die (werdende) Mama dabei auch zustimmen?

Wer muss die Vaterschaft anerkennen lassen?

Wer verheiratet ist, wird in Deutschland per Gesetz bereits als Vater eingetragen und muss die Vaterschaft somit nicht beantragen. Ebenso erhält man in diesem Fall als Papa auch direkt das gemeinsame Sorgerecht mit der Mama zusammen.

Die Vaterschaft muss anerkannt werden, wenn:

  • keine Ehe besteht, das Paar also unverheiratet ist,
  • eine Ehe zur Mutter bereits aufgehoben oder geschieden wurde,
  • eine bisherige Vaterschaftsanerkennung durch ein Gericht infolge einer Vaterschaftsanfechtung aufgehoben wurde oder wenn
  • der Ehemann der Mutter des Kindes bereits seit mindestens 300 Tagen vor der Geburt verstorben ist.

Wann kann die Vaterschaft anerkannt werden?

Eine Anerkennung der Vaterschaft kann nicht erst nach der Geburt erfolgen. Auch während der Schwangerschaft ist dies bereits problemlos möglich.

Im Rahmen der Geburtsbekundung kann die Vaterschaftsanerkennung allerdings auch jederzeit durchgeführt werden.

Es muss dafür übrigens kein Antrag gestellt werden. Stattdessen ist eine öffentliche Beurkundung erforderlich.

Die Anerkennung der Vaterschaft kann bei einem Amtsgericht, Standesamt, einem Notar oder auch beim Jugendamt vorgenommen werden.

Der deutliche Vorteil bei der Anerkennung beim Jugendamt: Hier erfolgt die Anerkennung kostenlos. Bei einem Notar fallen für diesen Vorgang Gebühren an.

Welche Dokumente braucht es für den Vorgang?

Zur Anerkennung einer Vaterschaft ist ein persönliches Erscheinen bei der betreffenden Behörde oder Stelle erforderlich. Dabei müssen neben der Zustimmung beider Elternteile auch noch folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Geburtsurkunde des Kindes (kann nachgereicht werden, wenn die Anerkennung vor der Geburt vorgenommen wird, dann wird vorab der Mutterpass erforderlich)
  • Geburtsurkunde des (werdenden) Vaters
  • Personalausweise von beiden (werdenden) Elternteilen

Was spricht für die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt?

In vielen Fällen ist es nicht nur möglich, sondern auch sinnvoll, die Vaterschaft bereits vor der Geburt des Kindes anerkennen zu lassen. In erster Linie hat dies den Vorteil, dass der frisch gebackene Papa dann direkt in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden kann.

Wird die Vaterschaft erst später anerkannt, ist eine nachträgliche Eintragung als Vater in die Geburtsurkunde erforderlich. Dies verursacht zumindest zusätzlichen Aufwand  und oftmals auch weitere Kosten.

Muss die Mutter der Anerkennung der Vaterschaft zustimmen?

Die Vaterschaftsanerkennung macht nicht nur die Zustimmung des (werdenden) Papas notwendig, sondern auch die der (werdenden) Mama. Ohne diese Zustimmung funktioniert es also nicht.

Fehlt die Zustimmung, kann ein Antrag beim zuständigen Familiengericht gestellt werden. Darin muss der Vater darlegen, warum die Anerkennung der Vaterschaft dem Wohl des Kindes dient. Es erfolgt dann eine Vaterschaftsfeststellung, die einen Vaterschaftstest notwendig macht.

Rund um die Anerkennung der Vaterschaft gibt es also durchaus einiges zu beachten und zu bedenken. Insgesamt aber wird hierdurch für nicht verheiratete Paare die Möglichkeit geschaffen, den Vater direkt in die Geburtsurkunde des Kindes eintragen zu lassen, was vielfach auch bürokratische Hürden reduziert.